Rudolf Höß
Bildbeschreibung
http://commons.wikimedia.org/wiki/File: ... uselang=de
Diese Fotografie ist gemeinfrei, weil aufgrund des Artikels 3 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 29. März 1926 und Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 10. Juli 1952 die Fotografien polnischer Urheber (oder die zuerst in Polen oder gleichzeitig in Polen und im Ausland erschienen sind), die ohne einen eindeutigen Vorbehalt der Urheberrechte vor der Änderung des Gesetzes am 23. Mai 1994 veröffentlicht wurden, dem urheberrechtlichen Schutz nicht unterliegen - es ist zu bestimmen, dass sie in Polen gemeinfrei sind.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten Public Domain,
weil es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde) und
weil es zum ersten Mal vor 1978 ohne Einhaltung der US-Urheberrechtsformalitäten oder nach 1978 ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht wurde und
weil es im Herkunftsland (Polen) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
Wichtig: In der Beschreibung des Bildes sind die Quelle und das Datum der Erstveröffentlichung anzugeben.
Godlo PRL.svg
Public domain Dieses Bild ist gemeinfrei, weil nach Artikel 4, Absatz 2 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 4. Februar 1994 (Dz. U. z 2006 r. Nr 90 poz. 631 mit späteren Neuerungen) "Gesetze und Gesetzesentwürfe ebenso wie offizielle Dokumente, Materialien, Zeichen und Symbole nicht urheberrechtlich geschützt sind". Deshalb sollte das Bild als Public Domain neulizenziert werden. Dennoch kann die Benutzung dieses Bildes unter bestimmten Umständen in Polen durch andere Gesetze eingeschränkt sein.
Diese Fotografie ist gemeinfrei, weil aufgrund des Artikels 3 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 29. März 1926 und Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 10. Juli 1952 die Fotografien polnischer Urheber (oder die zuerst in Polen oder gleichzeitig in Polen und im Ausland erschienen sind), die ohne einen eindeutigen Vorbehalt der Urheberrechte vor der Änderung des Gesetzes am 23. Mai 1994 veröffentlicht wurden, dem urheberrechtlichen Schutz nicht unterliegen - es ist zu bestimmen, dass sie in Polen gemeinfrei sind.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten Public Domain,
weil es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde) und
weil es zum ersten Mal vor 1978 ohne Einhaltung der US-Urheberrechtsformalitäten oder nach 1978 ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht wurde und
weil es im Herkunftsland (Polen) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
Wichtig: In der Beschreibung des Bildes sind die Quelle und das Datum der Erstveröffentlichung anzugeben.
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Public domain Dieses Bild ist gemeinfrei, weil nach Artikel 4, Absatz 2 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 4. Februar 1994 (Dz. U. z 2006 r. Nr 90 poz. 631 mit späteren Neuerungen) "Gesetze und Gesetzesentwürfe ebenso wie offizielle Dokumente, Materialien, Zeichen und Symbole nicht urheberrechtlich geschützt sind". Deshalb sollte das Bild als Public Domain neulizenziert werden. Dennoch kann die Benutzung dieses Bildes unter bestimmten Umständen in Polen durch andere Gesetze eingeschränkt sein.
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