Beförderungsrichtlinien
Dieses Dokument hält die Beförderungsregularien innerhalb der Streitmacht im Speziellen und des Forums im Allgemeinen fest.
Die Dienstgradgruppen Mannschaften und Unteroffziere ohne und mit Portepee werden grundsätzlich nach reinem Postingverhalten/Aktivität im Forum befördert, diese Regelung endet beim Erreichen der Dienstgradgruppe Offiziersanwärter.
(Heer/Luftwaffe/Marine aller Nationen)
Die Mannschaften eines jeden Teilbereichs der Streitmacht (Heer/Luftwaffe/Marine aller Nationalitäten) werden nachfolgend reguliert:
- Schütze/Matrose: ab Registrierung
- Oberschütze: ab 10 Erfahrungspunkten *
- Gefreiter/Matrosengefreiter: ab 25 EP
- Obergefreiter/Matrosenobergefreiter: ab 50 EP
- Obergefreiter/Matrosenhauptgefreiter (6 Jahre): ab 75 EP
- Stabsgefreiter/Matrosenstabsgefreiter: ab 100 EP
- Matrosenoberstabsgefreiter: ab 125 EP
§ 1.1 Soldaten fremder Nationalitäten die in der Streitmacht dienen werden jeweils nach Ihren jeweiligen Rängen angehoben bzw. reguliert. Wenn der Rang eines Stabsobergefreiten entfällt ist dieser Soldat der nächsthöheren Kategorie "Unteroffizier" zuzuordnen soweit er über die nötigen Punkte verfügt.
$ 1.2 Für die Dienstgradgruppe der Mannschaften gilt 1 Woche Beförderungssperrfrist.
(Heer/Luftwaffe/Marine aller Nationen)
Um die Ranggruppe der Unteroffiziere erreichen zu können, muss der Unteroffizierslehrgang der Streitmacht-Akademie erfolgreich abgeschlossen werden.
(reine Modder und reine Bibliotheks-Mitarbeiter ausgenommen)
Die Unteroffiziere ohne Portepee eines jeden Teilbereichs der Streitmacht (Heer/Luftwaffe/Marine aller Nationalitäten) werden nachfolgend reguliert:
- Unteroffizier/Maat: ab 150 EP
- Unterfeldwebel/Obermaat: ab 200 EP
(Heer/Luftwaffe/Marine aller Nationen)
Die Unteroffiziere mit Portepee eines jeden Teilbereichs der Streitmacht (Heer/Luftwaffe/Marine aller Nationalitäten) werden nachfolgend reguliert:
- Feldwebel/Bootsmann: ab 250 EP
- Oberfeldwebel/Stabbootsmann: ab 300 EP
- Stabsfeldwebel/Oberbootsmann: ab 350 EP
- Stabsoberbootsmann: ab 400 EP
$ 2.1 Für die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere gilt 3 Wochen Beförderungssperrfrist.
(Heer/Luftwaffe/Marine nur für Deutschland. Andere Nationen unterliegen Sonderregelungen.)
§ 3.1 Die Beitragszahlen sind ab dieser Dienstgrad Gruppe kein Beförderungsindikator mehr. Ab dieser Dienstgrad Gruppe zählen nur noch die Regelfristen die in Wochen dargestellt werden und die ensprechende Leistung nach der befördert wird.
§ 3.2 Folgende Bedingungen gelten neben den Regelfristen für den zu befördernden Soldaten:
- Der Offiziersanwärter - Lehrgang muss erfolgreich absolviert werden.
Näheres regelt § 3.3 - Leistungen im oder für das Forum (Streitmacht/Modder/Bibliothek)
- welche Ämter der Soldat innerhalb der Streitmacht/Forum ausübt
- Ton gegenüber Vorgesetzten der Streitmacht und Mitkameraden
- keine Verwarnungen dürfen zum Zeitpunkt aktiv sein
§ 3.3 Mit dem Erreichen des Dienstgrades Unteroffizier bzw. Maat kann sich der Soldat in der Streitmacht-Akademie für den Offiziersanwärter - Lehrgang anmelden.
Mit dem Bestehen des Lehrgangs wird der Soldat zum Offiziersanwärter und sein Rang in einen entsprechenden Offiziersanwärterrang überführt.
In Abhängigkeit des erreichten Dienstgrades zum Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses des Lehrgangs ändert sich sein Rang wie folgt:
Beförderungen der Offiziersanwärter eines jeden Teilbereichs der Streitmacht (Heer/Luftwaffe/Marine) werden nachfolgend reguliert:
- Fähnrich/Fähnrich zur See: Beförderung frühestens 4 Wochen nach Ernennung zum Fahnenjunker-Unteroffizier oder (See)Kadett
- Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See: Beförderung frühestens 6 Wochen nach Ernennung zum Fähnrich / Fahnenjunker-Feldwebel oder Fähnrich zur See
Danach erfolgt die Beförderung von Fahnenjunker-Stabsfeldwebel/Unterarzt/Oberfähnrich zur See zum niedrigsten Offiziersrang der jeweiligen Tätigkeitslaufbahn nach frühestens 8 Wochen.
(Heer/Luftwaffe/Marine aller Nationen)
- Der Offiziersanwärter - Lehrgang der Streitmacht-Akademie muss erfolgreich abgelegt werden.
- Der Offizier ist und bleibt eine herausgehobene Stellung innerhalb der STM und des gesamten Forums, hier gelten eiserne Regeln.
- ab Erreichen des Dienstgrades Hauptmanns werden keine "Nominierungen" mehr angenommen.
- eine Pflichtbeförderung existiert nicht mehr, reine Leistung/Verhalten/Soziale Kompetenz zählt hier.
- keine Verwarnungen dürfen zum Zeitpunkt anhängig sein.
- Der Umgangston muss einwandfrei sein. Sowohl Streitmacht als auch Forenbereich im Allgemeinen.
- 60% der existenten Lehrgänge müssen erfolgreich absolviert sein (reine Modder und reine Bibliotheks-Mitarbeiter ausgenommen)
- Leutnant/Leutnant zur See und andere Laufbahnen: mind. 8 Wochen Beförderungssperrfrist
- Oberleutnant/Oberleutnant zur See und andere Laufbahnen: mind. 10 Wochen Beförderungssperrfrist
- Hauptmann/Kapitänleutnant zur See und andere Laufbahnen: mind. 12 Wochen Beförderungssperrfrist
(Heer/Luftwaffe/Marine aller Nationen)
- Der Generalstabslehrgang der Streitmacht-Akademie muss erfolgreich absolviert worden sein.
- ab Erreichen des Dienstgrades Hauptmanns werden keine "Nominierungen" mehr angenommen.
- eine Pflichtbeförderung existiert nicht mehr, reine Leistung/Verhalten/Soziale Kompetenz zählt hier.
- keine Verwarnungen dürfen zum Zeitpunkt anhängig sein.
- Der Umgangston muss einwandfrei sein. Sowohl Streitmacht als auch Forenbereich Allgemein.
- 80% der existenten Lehrgänge müssen erfolgreich absolviert sein (reine Modder und reine Bibliotheks-Mitarbeiter ausgenommen)
- Der zu Befördernde Offizier muss über eine Planstelle/Kommando verfügen in der Streitmacht oder den Behörden der Streitmacht. (mind. Divisionsebene / Amtsleiter)
- Ein "in Aussicht" stehen reicht hierfür nicht aus, nur aktive Kommandos zählen.
- Eine Ausnahme stellen die Modder oder Bibliotheks-Mitarbeiter dar, hier wird rein nach Leistung befördert, die Sperrfristen sind jedoch auch hier einzuhalten.
- Major/Korvettenkapitän: mind. 3 Monate Beförderungssperrfrist
- Oberstleutnant/Fregattenkapitän: mind. 4 Monate Beförderungssperrfrist
- Oberst/Kapitän zur See: mind. 5 Monate Beförderungssperrfrist
- Kommodore: 3 Monate Beförderungssperrfrist, danach automatische Beförderung in den Rang Konteradmiral. (Der Rang Kommodore wird als „Bewährungsrang“ gesehen und ist eine Ausnahme unter den 3 TSKs.)
(Heer/Luftwaffe/Marine aller Nationen)
- Keine Nominierungsdienstgruppe.
- eine Pflichtbeförderung existiert nicht, Kommandobefähigung und abgelegte Führungsakademie (FÜAK) zählen.
- keine Verwarnungen dürfen zum Zeitpunkt anhängig sein.
- muss bei Ernennung mindestens 24 Monate aktives Mitglied der STM sein.
- Der Umgangston muss einwandfrei sein. Sowohl Streitmacht als auch Forenbereich Allgemein.
- 90% der existenten Lehrgänge müssen erfolgreich absolviert sein (reine Modder oder Bibliotheks-Mitarbeiter ausgenommen)
- Der zu Befördernde Offizier muss über eine Planstelle/Kommando verfügen in der Streitmacht oder den Behörden der Streitmacht. (mind. Korpsebene)
- Ein "in Aussicht" stehen reicht hierfür nicht aus, nur aktive Kommandos zählen.
- Der zu befördernde Stabs Offizier muss mind. 12 Monate Divisionskommandeur sein, oder mindestens 12 Monate Stv. Divisionskommandeur (oder vergleichbar) Regiments Ebene ist nicht ausreichend.
- Modder/Bibliotheks-Mitarbeiter werden auch hier rein nur nach Leistung befördert, sie müssen keine Lehrgänge in der STM absolvieren, auch muss keine Planstelle verfügbar sein.
- Generalmajor/Konteradmiral: mind. 8 Monate Beförderungssperrfrist
- Generalleutnant/Vizeadmiral: mind. 12 Monate Beförderungssperrfrist
- General/Admiral: mind. 15 Monate Beförderungssperrfrist
- Generaloberst/General Admiral: mind. 18 Monate Beförderungssperrfrist
- Generalfeldmarschall/Großadmiral: Keine weiteren Beförderungen mehr möglich. (ausgenommen Ehrenränge wie Regimentschef oder dergleichen)
§ 7.1 Beschwerden/Anfragen sind direkt an die Dekoration zu richten – Link
§ 7.2 Nominierungen sind direkt per PN an die Mitglieder der Dekoration zu richten. (Nominierungen zu Beförderungen werden nur bis max. Hauptmann angenommen)
Nominierungen zu Orden werden mit Begründung angenommen und Deko-Intern diskutiert.
§ 7.3 Sprungsbeförderungen sind nicht erlaubt, jede Dienstgrad-Gruppe ist zu durchlaufen. Innerhalb einer Dienstgradgruppe kann in Ausnahmefällen ein Rang übersprungen werden.
§ 7.4 Bei den Beförderungen ist auf alle Bedingungen zu achten, werden mehrere oder einzelne Punkte nicht erfüllt, kann die Beförderung
nicht ausgesprochen werden.
§ 7.5 Sperrfristen sind immer als MINIMUM zu sehen. Der Ablauf einer Sperrfrist geht nicht automatisch mit einer weiteren Beförderung einher! (Dies gilt vor allem ab dem Erreichen der Offiziersränge!)
§ 7.6 Änderungen an den obigen Bestimmungen werden nur von der Dekoration in Verbindung mit dem Streitmacht-Team und dem Foreneigner beschlossen.
§ 7.7 Dem Deko-Team und dem Foreneigner ist es vorbehalten einzelne Bestimmungen vorübergehend ausser Kraft zu setzen bzw. Ausnahmen für einzelne Benutzer zu definieren.
§ 7.8 Die Beförderungsordnung gilt ab dem 13.01.1939, aktualisiert ab dem 15.11.1945.
* Erfahrungspunkte setzen sich aus dem Beitrags-Verhalten des jeweiligen Users zusammen.
Alle Forenbereiche werden hier einbezogen. Jeder Bereich wird unterschiedlich bewertet und gewichtet.
Je nachdem wo ein Beitrag abgesetzt wird, wird er mit einem vordefinierten Schlüssel bewertet und dem Konto des jeweiligen Users gut geschrieben.