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    Frühaufsteher/Plauderecke

    der Offtopic Bereich der STM

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    karatefighter82

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    karatefighter82s Orden

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 07:34 von karatefighter82

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Servus Long Habe die Ehre!..
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    Rudel

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    Rudels Orden

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 07:40 von Rudel

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Welche Branche ist es denn?

    Moin Long
    Feldwebel Rudel LW grüßt
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    karatefighter82

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    karatefighter82s Orden

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 07:49 von karatefighter82

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Chemie
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    Ghoule

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    Ghoules Orden

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 08:08 von Ghoule

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Moin Jungs
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    karatefighter82

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    karatefighter82s Orden

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 08:19 von karatefighter82

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Moin auch hier Matthias
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    Hoi Neuling

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    Hoi_Neulings Orden

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 09:26 von Hoi Neuling

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Guten Morgen allerseits. Habe die Ehre!..
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    U von Schreckenstein

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    U von Schreckensteins Orden

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 09:28 von U von Schreckenstein

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Moin Jungs Hallo......

    und täglich grüßen die Beamten. kaffee......
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    karatefighter82

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    karatefighter82s Orden

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    Registriert: Mo 1. Jul 2013, 20:28

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 09:29 von karatefighter82

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Moin hoi und u
    Ich brauch Urlaub
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    U von Schreckenstein

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    U von Schreckensteins Orden

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 09:31 von U von Schreckenstein

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Ich habe noch acht Tage, brauche dies Jahr nur noch zwei. ;)
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    Erich Topp

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    Magic1111 Orden

    Beiträge: 13662

    Registriert: Mi 10. Jul 2013, 23:23

    Beitrag Do 20. Nov 2014, 09:42 von Erich Topp

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Moin Moin zusammen! Habe die Ehre!..

    Da einige offenbar gar nicht recht wissen, was "Beamte" überhaupt sind, habe ich mal ein paar Info´s zusammengetragen:

    Beamtinnen und Beamte im Öffentlichen Dienst in Deutschland

    Als ''Öffentlichen Dienst'' bezeichnet man den Bereich, in dem Beamte, Angestellte und Lohnempfänger in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel Stadt- und Kreisverwaltungen, Finanzämter, Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Regierungsbehörden und viele mehr.

    Aufgabe dieser Behörden ist es, Gesetze von Parlamenten, Land- und Kreistagen oder Kommunalräten so umzusetzen, das jeder Bürger gleich behandelt wird und das es gerecht zu geht. Damit der Gesetzgeber sicher sein kann, dass seine Vorgaben auch entsprechend umgesetzt werden, beschäftigt er Mitarbeiter, die sich per Eid verpflichtet haben, Gesetze umzusetzen. Diese Gesetze müssen sich selbstverständlich im Rahmen der Verfassung bewegen.

    Diese Mitarbeiter bezeichnet man als Beamte. Sie genießen einige Privilegien gegenüber Angestellten: So können Beamte nicht entlassen werden. Aus diesem Grund müssen sie sich auch nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ausserdem erhalten sie eine Pension, die fast vollständig durch den Staat finanziert wird, während ein Angestellter einen Teil seines Lohns für die Rentenversicherung aufbringen muss.

    Insgesamt sind 4,6 Mio. Menschen in Deutschland im Öffentlichen Dienst (Stand 2011) beschäftigt. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist seit Jahren rückläufig. Im Jahr 1991 arbeiteten dort noch 6,7 Millionen Menschen.

    Unterschieden werden vier Stufen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ''eingruppiert'' sind:

    - Einfacher Dienst
    - Mittlerer Dienst
    - Gehobener Dienst
    - Höherer Dienst

    Je höher die Stufe desto höher das Einkommen, aber auch die vorausgesetzte Schulbildung:

    Mittlerer Dienst
    = FOS-Reife (nach Klasse 10)

    Gehobener Dienst
    = mindestens Fachhochschulreife

    Höherer Dienst
    = abgeschlossenes Universitätsstudium bzw. Master

    Der sogenannte gehobene Dienst ist unterteilt in zwei Bereiche:
    den gehobenen nichttechnischen Dienst und
    den gehobenen technischen Dienst.



    Gehobener Dienst

    Für eine Ausbildung im gehobenen Dienst kann sich jemand bewerben, der eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung vorweisen kann. Gemeint ist hier die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife.

    Im sogenannten Vorbereitungsdienst absolviert man eine Art ''duales Studium''. An einer Fachhochschule absolvieren die Auszubildenden ein Fachstudium, das sie auf eine Tätigkeit in der jeweiligen Behörde vorbereitet. Zum anderen lernen sie während der berufspraktischen Zeiten ihre späteren Aufgaben kennen.

    Beamtinnen und Beamte im gehobenen Dienst werden nach den Gehaltsstufen A9 - A12, in Ausnahmefällen auch bis A13 eingruppiert.


    Bewerbung

    Wer sich für den Öffentlichen Dienst bewerben möchte, hat die Wahl zwischen einer Reihe von Behörden auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene.

    Für den mittleren und gehobenen Dienst musst du dich zunächst um einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz direkt bei der Behörde bewerben, die du dir ausgesucht hast.

    Oft bewerben sich sehr viele für sehr wenige Ausbildungsplätze. So bewarben sich zum Beispiel im Jahr 2013 bei der Stadt Hannover 250 Schulabgänger um gerade mal 4 Ausbildungsplätze. Von den 250 Bewerbern bestanden nur rund 50 den Auswahltest, den die DPG durchgeführt hat.

    Bewerben sollte man sich ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Teilweise verlangen die Behörden ausgefüllte Formulare, die bei der jeweiligen Behörde angefordert werden können oder als Download zur Verfügung stehen.

    Häufig erfolgt im Anschluss an die Bewerbung ein Auswahltest.

    Für Beamte und solche die es werden wollen, ist die korrekte Form der Unterlagen bei der Bewerbung ein sehr wichtiges Kriterium. Das gilt insbesondere im Rennen um Ausbildungsplätze, das auch für angehende Beamte in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist. Überzeugen Sie daher schon vom ersten Eindruck an mit einem perfekten Anschreiben und einem tadellosen Lebenslauf. Diese Dokumente zählen bei der Frage, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird oder nicht. Damit Sie schon bei Ihrer Bewerbung zeigen, dass Ihnen durchaus bewusst ist, wie wichtig eine formale und inhaltliche Richtigkeit ist, raten wir zu einer Muster-Vorlage. Vermeiden Sie so einen schlechten Eindruck und das frühzeitige Aus im Bewerbungsverfahren. Gehen Sie kein Risiko ein und bauen Sie bei Ihrer Bewerbung auf professionell erstellte Vorlagen von Formblitz.


    Informiere dich auch über rechtsverbindliche Regelungen des psychologischen IfP-Test unter www.verwaltungstests.de. Dort findest du Informationen zu den Testinhalten, wie auch Hinweise für behinderte und gesundheitlich eingeschränkte BewerberInnen.

    Buchtipp zur Vorbereitung auf die Auswahlverfahren!

    In der Regel folgt ein Vorstellungsgespräch.

    Viele Behörden setzen gute Mathematik- und Deutschkenntnisse voraus. Hinzu kommen Interesse an Politik und ein gutes Gerechtigkeitsgefühl.

    Die Bewerbungschancen können durch Praktika im Öffentlichen Dienst, Computer- und Textverarbeitungskurse sowie durch Kenntnisse des aktuellen politischen Geschehens (Tipp: Zeitung lesen!) verbessert werden. Soziales Engagement, zum Beispiel in Form von Jugendarbeit, wird ebenfalls gerne gesehen und erhöht die Bewerbungschancen.

    Tipp:
    Wer sich für den Öffentlichen Dienst entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass dies eine recht verbindliche Festlegung auf einen Arbeitgeber ist. Ein Wechsel oder gar Ausstieg ist nur schwer möglich, da man als Beamtin bzw. Beamter nicht gegen eine mögliche Arbeitslosigkeit versichert ist und keine Rentenansprüche erworben hat. (Hinweis: Ein Beamter kann vom Grundsatz her nicht entlassen werden). Diejenigen, die sich nur wegen der sicheren Stelle dort bewerben, sollten sich im Klaren sein, dass es heute in Verwaltungen auf wirtschaftliches Denken und Bürgerorientierung ankommt.


    Ich hoffe, damit ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben! Habe die Ehre!..
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    karatefighter82

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 09:53 von karatefighter82

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Das ist zu viel Text am Vormittag :D
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    Erich Topp

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 10:06 von Erich Topp

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    karatefighter82 hat geschrieben:Das ist zu viel Text am Vormittag :D


    Aaaarrgh, Himmel nochmal...... da hast eine... ich kann nicht mehr...

    Da macht man sich schonmal die Mühe! schreibt....
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    Hoi Neuling

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 10:11 von Hoi Neuling

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Stimme da Stefan zu. Ist ein wenig zuviel Text, abgespeckt hätts auch völlig gereicht. Trotzdem Danke für die Erläuterung Thomas.

    Tja, da sieht man, dass Beamte wichtig sind.
    Zuletzt geändert von Hoi Neuling am Do 20. Nov 2014, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
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    karatefighter82

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 10:13 von karatefighter82

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Ich lese es später ;)
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    Erich Topp

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    Beitrag Do 20. Nov 2014, 10:22 von Erich Topp

    Re: Frühaufsteher/Plauderecke

    Hoi Neuling hat geschrieben:Stimme da Stefan zu. Ist ein wenig zuviel Text, abgespeckt hätts auch völlig gereicht.


    Ja, aber manches kann man nicht weglassen, da es dann wieder aus dem Zusammenhang gerissen wäre und es u.U. zu Missverständnissen geführt hätte! Daher! ja.......
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