Do 18. Dez 2014, 09:17 von Fedaykin
Man muss ein Ressortleiter sein, also einem Verwaltungsamt vorstehen z.B. Personalabteilung oder Abteilung IIIb usw... aber nicht alle Verwaltungsämter haben eine Berechtigung im GS zu sein.
Oder aber wenn man OBdH, OBdL oder OBdM ist.
man kann sich auch nicht bewerben, sondern wird berufen.