Beitrag Do 28. Nov 2019, 19:28

[7.InfDiv] Divisionsregeln

Diese Divisionsregeln, welche nun neu in die Bekanntmachungen gelegt werden, wurden nach den schlechten Erfahrungen von Oberst Hoi Neuling mit Rückkehrern und Frischlingen ausgearbeitet. Diese schriftlich festgehaltenen Regeln, welche noch etwas überarbeitet wurden gelten von November 1944 an für jeden Brigadekommandeur und den stellvertrtenden Kommandeur. Für den Divisionskommandeur sind diese Selbstverständlich, bis auf die Punkte, welche nochmals explizit für den Stellvertreter und die Brigadekommandeure gelistet werden.

1. Es ist verpflichtend sich jeden Tag unter der Woche (Montag bis Freitag) am Appellplatz zu melden.
2. Am Wochendene ist der Dienst freiwillig, außer man befindet sich in einer Operation / Manöver etc., die zeitlimitiert sind um Befehle an die Einheiten abzugeben.
3. Es wird sich, wenn Besuch kommt, immer mit Rang angesprochen. Ansonsten geht es, wenn man sich länger und wesentlich besser kennt auch familärer zu.
4. Es ist ein vorbildliches Verhalten in der Division sowie außerhalb der Division jederzeit, d. h. Tag und Nacht, zu zeigen. Das heißt keine Beleidigungen, Hetze u. ä.
5. Sollte kein vorbildliches Verhalten erfolgen, bekommt es der entsprechende Kommandeur mit den Administratoren zu tun, welche sehr harte Strafen aussprechen können.
6. Urlaubsanträge sind dem Divisionskommandeur (derzeit Hoi Neuling) immer mit mehr als genug Vorlaufzeit vorzulegen [mindestens 2 Wochen, besser mehr], damit dieser sich mit entsprechenden Terminen abstimmen kann. Ist der Urlaubsantrag dann genehmigt, wird es ebenfalls noch vom Urlaubsnehmer der Wache mitgeteilt. Außnahme bildet hier der Divisionskommandeur (derzeit Hoi Neuling).
7. Beim Urlaub eines Kommandeurs ist immer jemand in der Division tätig (Kommandant, Stellvertreter, Regimentskommandeur). In unserer Division gibt es jedoch die Außnahme, da wir ein Büro für den Auszubildenden / Reserivstenrückkehrer haben, welcher dann ohne die Stellvertreterbefugnisse der 2. Stellvertreter der Division ist.
8. Ist der Kommandant und der Stellvertreter gleichzeit außer Haus (Urlaub, Krankheit, etc.) hat der Frischling bzw. Auszubildende / Reservistenrückkehrer das Kommando [siehe Punkt 7].
9. Sollte keiner der 3 Kommandeure (Kommandant, Stellvertreter, Regimentskommandeur) anwesend sein, ist ein schnellstmöglich ein externer Kommandeur zu beauftragen, welcher die Division nach innen und außen vertritt. Dieser Punkt muss jedoch die absolute Außnahme darstellen.
10. Sollten Fragen und Anliegen sein, die sekundär bzw. tertiär sind (also nicht Gravierend), ist sich an die Vorzimmer der Division zu wenden. Hier haben wir 3, nämlich das des Kommandeurs, das des Stellvertreters sowie des Frischlings bzw. Auszubildenden / Reservistenrückkehrer.
11. Sollte man die Weiterbildungen bis zum Offizier erledigt und genug praktische Erfahrung (Feldzüge, Kommandounternehmen o. ä.) gesammelt haben, kann man es etwas ruhiger angehen lassen. Zusatzlehrgänge müssen nicht abgeschlossen werden, wären jedoch von Vorteil.

Zusätzlich für Brigade- und Stellvertretende Kommandeure

1. Sollte die erwähnte Außnahme von Regel 2 in Kraft treten, haben sich die Regimentskommandeure sowie der Stellvertetende Kommandeur auch hier zum Dienst zu melden.
2. Sollte Regel 5 in Kraft treten, obliegt es zusätzlich dem Divisionskommandeur (derzeit Hoi Neuling), den entsprechenden Regimentskommandeur und / oder Stellvertreter zu rügen und eine Strafe innerhalb der Division zu verhängen. Dies ist abhängig vom Vergehen. Sollte das Vergehen so schwerwiegend sein, dass die Admins die Höchststrafe aussprechen, braucht sich der Divisionskommandeur (derzeit Hoi Neuling) nicht mehr hierum zu kümmern.
3. Bessert sich der entsprechende Kommandeur (Brigadekommandeur / Stellvertreter) nach leichten oder mittelschweren Vergehen nicht und lernt auch nichts daraus, steht es dem Divisionskommandeur (derzeit Hoi Neuling) frei, nach Rücksprache mit dem Oberkommando (OKH bzw. OKS) den entsprechenden Kommandeur zu entlassen.
4. Weiterbildungen sind ohne Aufforderungen des Kommandanten (derzeit Hoi Neuling) zu absolvieren. Dies betrifft die theoretische sowie praktische Ausbildung eines jeden RegimenstKommandeurs sowie des Stellvertreters. Vor allem zurückgekehrte länger Abwesende (Reservisten) und Frischlinge bzw. Auszubildende sind vor allem daran gebunden.