Zum Aushang bestimmt!
1.) Sämtlich Änderungen die Heeresgliederung betreffend sind unverzüglich und ausschließlich im Büro des ObdH zu melden.
Vorgangsweise:
Änderungen in der Kommandostruktur sind durch den nächsthöheren Vorgesetzten zu melden.
(Divisionskommandeure melden Änderungen ihrer Stellvertreter, Korpskommandeure melden Änderungen ihrer Divisionskommandeure.)
2.) Jeder Kamerad, welcher in der Heeresgliederung aufscheint hat unverzüglich und ausschließlich im Büro des ObdH jede Änderung seines Dienstgrades zu melden.
Ordensverleihungen sind nicht zu melden.
Die Dienstvorschrift tritt mit 13.12.1938 in Kraft.
gez. Feldmarschall Gerhard ObdH