Beitrag Sa 29. Jun 2013, 22:03

Dienstvorschrift zur Reservistenregelung

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Dienstvorschrift zur Reservistenregelung der Streitmacht
(In Kraft getreten am 08. August 1938)
(Aktualisiert am 08. Juli 1945)



Eintritt in die Reserve:

Die Versetzung in die Reserve erfolgt durch:

  • Die Meldung des Einheitsführers im Wehramt nach unangekündigter 1-monatiger Abwesenheit und/oder Inaktivität im Streitmacht-Forum / in der Stammeinheit
  • Anordnung des Oberbefehlshabers eines Kriegsschauplatzes / einer Operation
  • Befehl des Einheitsführers, nach erfolgter Rücksprache mit dem Oberbefehlshaber eines Kriegsschauplatzes / einer Operation
  • Wunsch des betreffenden Soldaten und erfolgter Abmeldung im Wehramt


Die Meldung zur Verlegung in die Reserve erfolgt durch:

  • Eine formlose Anordnung des Oberbefehlshabers der Streitmacht (OBdS)
  • Antrag des Oberbefehlshabers eines Kriegsschauplatzes / einer Operation im Wehramt
  • Antrag eines Einheitsführers im Wehramt


Regelungen in der Reserve:

Für die Dauer der Versetzung in die Reserve wird der betreffende Soldat aus dem aktiven Dienst der Streitmacht ausgegliedert. Eine Rückversetzung erfolgt durch:

  • Eine Persönliche Rückmeldung und Antragstellung im Wehramt
Eine Versetzung in die ursprüngliche Stammeinheit ist möglich unter der Vorraussetzung, dass es dort eine zu besetzende Stelle gibt.


Entlassung aus dem Militärdienst:

Eine Entlassung aus dem Militärdienst kann nur auf Anordnung des Oberbefehlshabers der Streitmacht (OBdS) oder auf ausdrücklichen Wunsch des betreffenden Soldaten hin erfolgen.
Der Soldat wird somit fortan nicht länger als Angehöriger der Streitmacht geführt.