Der Spz. BMP-2D, Sowjetarmee, Afghanistankrieg 1979-1989
Teil 5Aufbringenn Flecktarnung 2. und 3. FarbeDa die Flecken ziemlich klein sind, versuche ich es zuerst mal mit Pinsel und ohne Maskierung.
Ich habe mich für ein Fahrzeug der selbständigen motorisierten 56. Garde-Luftsturm-Brigade, Provinz Khost, Afghanistan 1987, entschieden.

Büschen Geschichte/Hintergrund dazu:
Der Einsatz der 56-ten in Afghanistan begann am 25.12.1979 und endete am 14.06.1988 mit der Rückverlegung nach Yolotan, Turkmenische SSR. Die Einheit war zu verschiedenen Zeiten in ganz Afghanistan im Einsatz.
Vom 16. Dezember 1987 bis Ende Januar 1988 nahm die Brigade an der Operation "Magistral" teil. Das Hauptziel war es, die Belagerung von Khost zu brechen, die Kontrolle über die Straße nach Gardez wiederzuerlangen und die Mudschaheddin im Gebiet von Javara (Paschtu für „Wolfsloch“) zu zerschlagen. Fallschirmjäger sowie Gruppen afghanischer Spezialeinheiten landeten in der Umgebung von Khost und rückten vor, um auf sowjetische Truppen aus Gardez zu treffen. Infolgedessen wurden die Mudschaheddin gleichzeitig aus zwei Richtungen eingekesselt. Die Zerstörung der Javara-Basis und die Niederlage der Kräfte von Jalaluddin Haqqani vereitelten die Pläne der Mudschaheddin, einen unabhängigen panislamischen Staat in der Provinz Khost zu errichten.
Im April 1988 nahm die Brigade an der Operation "Barrier" teil. Die Fallschirmjäger blockierten die Karawanenrouten von Pakistan, um den Abzug der sowj. Truppen aus der Stadt Ghazni sicherzustellen.
Mitte 1986 wurden alle gepanzerten Standardfahrzeuge der Brigade (BMD-1 und BTR-D) durch besser geschützte gepanzerte Fahrzeuge ersetzt:
+ 2., 3., 4. Bataillon : - BMP-2D
+ 1. Bataillon : - 2.u.3. Luftlandekompanie - BTR-70, 1. Luftlandekompanie blieb bei BRDM-2
Motto der 56-ten:

Niemand außer uns.
Probesitzen. Passt.

Teil 5.1.
2. Farbe: Flecken in "Russischgrün"







Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt.
Jeder beiträgt bei, die Ausgaben des Staates zu tragen. Es ist aber nicht gerecht, daß er die Hälfte seines jährl. Einkommens mit dem Staate teilen muß.
Friedrich II., der Große, 1712 - 86