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Forenregeln

BeitragVerfasst: So 24. Mai 2015, 18:54
von Helmar
3. Copyright
d) Mit der Veröffentlichung eines Beitrags im „Streitmacht-Forum“ tritt der Betragsersteller jegliche Rechtsansprüche verbunden mit dem Urheberrecht an die Betreiber des „Streitmacht-Forums“ ab


Wird abgeändert auf

d) Mit der Veröffentlichung eines Werkes im „Streitmacht-Forum“ räumt der Beitragsersteller nach §31 Urheberrechtsgesetz den Foreneignern ein uneingeschränktes Nutzungsrecht seines Werkes ein. Der Urheber
verzichtet mit der Veröffentlichung auf jedwede monetäre Rechtsansprüche die aus der Nutzung seines Werkes entstehen können.

5. Verhaltensregeln

f) Moderatorenentscheidung sind ohne jedwede weitere Diskussion zu akzeptieren. Bei Zuwiderhandlung kann eine Zeitsperre oder ein endgültiger Ausschluss aus dem Forum erfolgen.

g) Ein Einspruch gegen die Entscheidungen der Moderatoren kann einzig beim Foreneigner eingelegt werden.


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